Unfallschaden-Gutachten, Bewertungen und Sondergutachten für:
- Personenkraftwagen
- Motorräder
- Wohnmobile/-Anhänger
- Lastkraftwagen
- Liebhaber-und Oldtimerfahrzeuge
- Sonderfahrzeuge
- Gutachtenerstellung nach System Audatex/Schwacke und DAT.
- Restwertermittlung durch Auto-Online, CAR TV etc.
Wann benötigen Sie ein Gutachten?
- Um eine Beweissicherung durchzuführen.
- Um Ihre Ansprüche vollständig sowie neutral geltend zu machen.
- Um die Reparaturfähigkeit des Fahrzeuges zu bestimmen (130%-Regelung).
- Um eine evtl. Wertminderung des Fahrzeuges festzustellen.
- Um die Höhe des Nutzungsausfalls zu bestimmen.
- Um den Wiederbeschaffungswert und den dazugehörigen Mehrwertsteuersatz korrekt zu ermitteln.
- Um den Restwert des verunfallten Fahrzeuges zu ermitteln
- Um die Kausalität zu prüfen
Haftpflichtschäden:
- Nutzen Sie Ihr Recht bei einem unverschuldeten Unfall. Beauftragen Sie einen neutralen, unabhängigen Gutachter,
um Ihre Ansprüche geltend zu machen und kein Geld zu verlieren.
Bewertung:
- Bei Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges, bei Leasing-Rückgabe, bei Fahrzeug Rücknahme aus Firmeneigentum,
Oldtimer-Bewertungen usw.
Beweissicherungsgutachten:
- Bei Kauf eines Fahrzeuges ohne Angabe eines reparierten offenbarungspflichtigen Unfallschadens, Fahrzeug-
Gegenüberstellung bei Kollisionsstreitigkeiten, Aggregate-Schäden, Reparaturprüfung usw.